Rechtsprechung
RG, 27.03.1917 - V 97/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Begriff der Gesamturkunde. 2. Kann ein von einem Brauereikutscher über Lieferungen an einen Kunden geführtes Bierbuch als Urkunde angesehen werden?
- opinioiuris.de
Bierbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 51, 36
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 28.02.2024 - T-647/21
Sber/ EZB
Sie stützte diese Feststellung auf die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach das Gesetz "nur auf die Unter- oder Überschreitung der Grenzen ab[stelle]" (Verwaltungsgerichtshof, Erkenntnis 95/17/0139 vom 15. Mai 2000), "[d]ie Gründe, aus denen ein anderes Verhalten als das vom Gesetzgeber als gewünscht angesehene, gewählt wird, ... nicht maßgeblich [seien]" (Verwaltungsgerichtshof, Erkenntnis 97/17/0413 vom 26. April 1999) und es der zuständigen Behörde verwehrt sei, "den Unrechtsgehalt der Übertretung mitzuberücksichtigen" (Verwaltungsgerichtshof, Erkenntnis 95/17/0139 vom 15. Mai 2000). - BGH, 19.02.1953 - 3 StR 896/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.02.1954 - 4 StR 463/53
Rechtsmittel
Somit stellt ein solches Trödlerbuch eine Gesamturkunde dar; denn es ist dazu bestimmt und geeignet, einen über den Inhalt der in ihm enthaltenen Einzelvermerke hinausgehenden, für sich bestehenden Gedankeninhalt zu beweisen (vgl. RGSt 51, 36, 38; BGHSt 4, 60, 61 mit Nachweisen).